Neuigkeiten & Aktuelles
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Geschäftszeiten: Montag (außer Feiertag) von 09 bis 11:30
Auskünfte und Terminvereinbarungen:
per Telefon: 0699 88457701 zu den folgenden Zeiten:
Mo - Do 9 -12 und 15-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
oder jederzeit via SMS (Telefonnummer) oder E-Mail
AN ALLE ISLANDPFERDELEUTE
Liebe/r ZüchterIn. liebe/r PferdehalterIn
Meldung im VIS (VerbraucherInformationsSystem) der Statistik Austria:
Bitte beachte: es wird bereits kontrolliert und z.T. abgestraft
Alle Pferde eines Haltungsbetriebes müssen im VIS gemeldet und das Bestandsregister muss auch aktualisiert werden: AB/ZU/Verendet
Kontrolliert werden die Tierkennzeichnung in den Pferdepässen und die Tiere am Hof.
Dies gilt auch für Privatpersonen mit dem Pferd im Garten.
Wichtig: wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Pferd bei einem (illegalen) Schlachttransport landet, achten Sie bitte darauf, dass der Tierarzt die Seite: NICHT zur Schlachtung abstempelt und signiert.
Für Fohlen Aufnahmen muss zuerst eine Geburtsmeldung mit allen notwendigen Angaben an die Pferdepass- ausstellende Stelle des Öizv =Bundesgeschäftsstelle gesendet werden, bevor eine Fohlenaufnahme organisiert wird.
Fohlenaufnahme ist nur möglich mit einem gültigen Deckschein!
Für den Ablauf von Pferdeaufnahmen am eigenen Hof erfolgt eine weitere Informationsseite!
Die Deckmeldung hat im Jahr der Bedeckung zu erfolgen!
Fehlt das, ist eine gen. Abstammungskontrolle notwendig.
Privat organisierte Pferdeaufnahmen ohne Einbeziehung der Finanz - und
Datenverwaltung der Bundesstelle sind auf eigene Kosten (alle Spesen der Richter)
Bitte lesen Sie unsere Informationen für Züchter und Pferdehalter auf unserer Homepage (Service) aufmerksam durch.
Prämien, Förderungen und finanzielle Erleichterungen sind nur dann möglich, wenn auch ZüchterInnen Ihre Aufgaben gemacht haben.
Wir wünschen viel Erfolg und Freude mit Islandpferden!
ÖIZV-Islandpferdebote Ausgabe Winter 2023 erscheint im Dezember, Themen u.a. Fohlenreise und Pferdeaufnahmen/
Wir helfen dir gerne, wenn du sie "wie einst" in Druckform haben möchtest.
ACHTUNG: Betrifft VIS-Meldung
Alle Pferde, die bereits einen Pferdepass besitzen und nur nachgemeldet werden, müssen von den Haltern selbst herunter geladen werden. Fragen Sie nach der UELN, wenn Sie diese nicht wissen.
Automatische Einträge auf eurer VIS-Seite gibt es nur für FOHLEN (Neumeldungen bei Pferdepass-Ausstellung). Für diese Pferde ist die VIS-Nummer bekannt zu geben!
Liebe ZüchterInnen!
Ausbildung zum ÖIZV-Zuchtwart
Wir bieten allen interessierten Züchtern des ÖIZV die Ausbildung zum Zuchtwart an:
Für die Ausbildung sind folgende Einheiten zu absolvieren:
Teilnahme an theoretischen Fortbildungskursen mit Nachweis der Teilnahme (Teilnahmebestätigung)
Teilnahme an Veranstaltungen: Fohlen- und Stutbuchaufnahmen, Hengstkörungen, Kursen Praxisnachweis: Pferdeaufnahmen, Pferdebeurteilungen, Pferdebeschreibung
Wissen über Pferdezucht, Pferdehaltung, Vererbung, Krankheiten; Kenntnisse über die Voraussetzungen der Pferdezucht in Österreich und im ÖIZV (Zuchtbuchordnung, Statuten)
Die Ausbildung schließt mit einer selbstständigen Pferdeaufnahme inkl. Beschreibung des Pferdes und einem fachlichen Gespräch unter Aufsicht eines Zuchtrichters und Übergabe einer Urkunde ab.
Nach der Ernennung sind regelmäßige Fortbildungen und jährliche Pferdeaufnahmen zu absolvieren, um als Zuchtwart weiterhin anerkannt zu bleiben.
Die Seminare und Kurse des ÖIZV sind für Mitglieder des ÖIZV gebührenfrei. Kurse von anderen Veranstaltern können nach Maßgabe auf Antrag vom ÖIZV gefördert werden. Ein Nachweis der Einzahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags ist erforderlich.
Abfohlmeldungen
Bitte unbedingt innerhalb des ersten Monats nach der Geburt des Fohlens eine formlose Abfohlmeldung (Geburtsdatum, Geschlecht, ev. Farbe oder Foto, Vater, Mutter) per
E-Mail an den ÖIZV senden:
Zur Fohlenaufnahme ab August/September unbedingt vorher rechtzeitig mit einem ÖIZV- Zuchtwart oder Richter in Verbindung setzen.
Das Fohlen muss bei der Aufnahme einen Microchip - linke Halsseite bereits eingesetzt haben. Dieser darf nicht mit 9 beginnen! 3 unbenutzte Original-Microchip-Einkleber sind dem ÖIZV für den Pferdepass und die Registrierungen zu übermitteln.
Bitte beachten: die Mutterstute muss im ÖIZV Stutbuch eingetragen sein. Voraussetzung: GenMarker oder Haarprobe, Beurteilung der Äußeren Erscheinung: Maße und Gebäude. Sie muss sich daher von Menschen anfassen und führen lassen. Trainieren Sie daher bitte mögliche verwilderte Tiere vorher, damit eine Stutbuchaufnahme möglich ist. Beachten sie, dass eines der Zuchtziele: ein umgängliches, menschenfreundliches Islandpferd, die Voraussetzung für ein Zuchttier ist. Das aufzunehmende Pferd muss zudem in gutem körperlichen Zustand sein.
Auf eine gute Zusammenarbeit!
Dein / Ihr ÖIZV-Team
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AN ALLE MITGLIEDER UND ZÜCHTER/INNEN IM ÖIZV
Die Zuchtwertschätzung (BLUP) Ihres Pferdes finden Sie auf
Diese ist bei Ihrem Pferd eingetragen. Falls Sie WorldFengur nicht öffnen können, helfen wir Ihnen gerne:
Senden Sie uns den Namen des Pferdes mit FEIF-Nummer per E-Mail:
AM ENDE DER DECKSAISON BITTE UNBEDINGT BEACHTEN: (ab 01.09. spätestens 31.10.)
- Deckliste Hengsthalter an den ÖIZV abgeben!
- Bedeckungen mit Fremdhengsten -Stutenhalter - an den ÖIZV schriftlich melden!
- Besamungsschein Stutenhalter an den ÖIZV in Kopie senden!
Die Deckliste finden Sie auf dieser Website unter Service: Hengste - Deckliste
Lesen Sie bitte "Züchterwissen kompakt" unter Service.
Decktaxenförderung für Elitepferde: Antrag (Vordruck unter Service) bis 31.12. mit allen Unterlagen und Belegen abgeben!
Noch Fragen? Senden Sie uns ein E-Mail: